Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
Es vergeht wohl kein Tag, ohne dass uns die Themen erneuerbare Energien oder effizienter Einsatz von Energie in irgendeiner Form begegnen. Swissgrid hat zu diesem Zweck die «Stiftung Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)» gegründet. Die Stiftung ermöglicht eine transparente, nachvollziehbare Entgegennahme und Verwaltung der Zuschläge zugunsten des «Förderfonds»
Die KEV garantiert für die Kunden eine Entschädigung für den eingespeisten Strom gemäss Vergütungstarife. Dabei werden erneuerbare Energiearten (Wasser, Photovoltaik, Wind, Geothermie und Biomasseerzeugung) unterstützt.
Die KEV Warteliste per Q2 201
Die gesetzlich zur Verfügung stehenden Fördermittel sind spätestens ab 2018 ausgeschöpft, so dass ab diesem Zeitpunkt keine weiteren KEV-Bescheide ausgestellt werden können. Erst wenn das Parlament im Rahmen der Energiestrategie 2050 einen höheren Kostendeckel für die Fördermittel festlegt, könnten weitere Anlagen in die Förderung aufgenommen werden. Die Inkraftsetzung der Energiestrategie 2050 kann nicht vor 2018 erfolgen.
Wichtiger Hinweis: Anlagen auf der Warteliste haben keinen Anspruch auf eine Vergütung.
Die Energiestrategie 2050, die derzeit im Parlament beraten wird und frühestens 2018 in Kraft treten könnte, sieht eine Erhöhung des Netzzuschlags auf 2,3 Rp./kWh vor. Diese zusätzlichen Mittel würden einen weiteren Abbau der Warteliste ermöglichen, allerdings werden diese auch für andere Verwendungszwecke eingesetzt. Deshalb werden auch dann nicht alle Anlagen auf der Warteliste finanziell gefördert werden können.
Das Parlament hat zudem die Einführung einer Befristung des l 5 Jahre nach Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes beschlossen. Dies bedeutet, dass positive Bescheide nur noch bis voraussichtlich 2022 ausgestellt werden könnten. Anlagen, die bis 2022 einen positiven Bescheid erhalten würden, hätten Anspruch auf eine Vergütung bis zum Ende der Vergütungsdauer.
Mit der Energiestrategie 2050 ist vorgesehen, dass zukünftig nur noch Neuanlagen (keine erheblichen Erweiterungen und Erneuerungen) von der Einspeisevergütung profitieren können.
Neu sind aber Investitionsbeiträge für neue Biomasse-Infrastrukturanlagen1 und Grosswasserkraftanlagen und für erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen solcher Anlagen sowie für erheblich erweiterte oder erneuerte Kleinwasserkraftanlagen vorgesehen. Diese Investitionsbeiträge sollen 2030 auslaufen.
Wird die Energiestrategie 2050 vom Parlament oder vom Volk abgelehnt, können ab 2018 keine weiteren Anlagen in die KEV-Förderung aufgenommen werden.
Hier geht es ausdrücklich nur um Windenergie.
Für Windenergie beträgt die Amortisation- und Vergütungsdauer 20 Jahre und ist folgendermassen aufgeteilt.
Ebenfalls existiert ein Höhenbonus von 2.5 Rp./kWh ab einer Höhe von 1'700 Metern über Meer. Wobei der Vergütungssatz am 29.02.2012 von 20 Rp./kWh auf 21.5 Rp./kWh angehoben wurde. Laut EnV muss der Standort folgende Eigenschaften aufweisen:
Die Formel für die Berechnung in Monaten ist folgende
Wobei A, C, D Fixwerte sind. E ist der effektive Ertrag in kWh, R ist der der errechnete Referenzertrag in kWh.
Daraus ergibt sich für eine Berechnung nach dem 1.3.2012 folgende Formel
Bsp. für den in der Windpotenzial Studie KT Thurgau für Wuppenau/ Braunau errechnete Energieertrag (Ab. Seite 57)
Gemäss der Studie ist ein errechneter Referenzertrag von 37GWh möglich, dieser wurde mit der Weibull-Verteilung ermittelt.
Damit kann eine Tabelle erstellt werden, mit hypothetischen Effektiverträgen von 20GWh bis 48 GWh. Alle anderen Werte sind nun fix.
Das gesamte Projekt würde 67.35 Mio CHF kosten, die laufenden Kosten werden mit 1Mio pro Jahr angegeben. Ertrag aus der KEV ist aber ein Vielfaches.
Somit ist die Investition für den Investor auch bei rund der Hälfte des errechneten Energieertrags immer noch da. Eine der besten Investitionsformen die es in der heutigen Zeit noch gibt. Nahezu kein Risiko nach Baubewilligung dafür enorm hohe Ertragsmöglichkeiten.
Aktuell Q2 2016 beträgt der Markpreis 2.8 Rp./kWh was einem Allzeittief entspricht.