Medienmitteilung Freie Landschaft Schweiz

WHO bestätigt: Der Lärm von Windkraftanlagen macht krank
Grenchen, den 12. Oktober 2018
Die Weltgesundheitsorganisation WHO gibt eine konkrete Empfehlung ab. Windkraftanlagen
sollen tagsüber nicht mehr Lärm als 45 dB verursachen. Die WHO empfiehlt
der Politik, geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung durch Windkraftanlagen
in der Bevölkerung zu ergreifen, „weil Lärm von Windenergieanlagen
oberhalb dieses Wertes mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist.“
Die WHO hat ihre Leitlinien für Umgebungslärm für die europäische Region publiziert. Der Lärm
von Windkraftanlagen wird von der WHO neuerdings gleich behandelt wie Strassen-, Eisenbahn-,
Flug- und Freizeitlärm.
Die WHO stellt die klare Forderung: Die Lärmimmissionen durch Windkraftanlagen sind tagsüber
auf unter 45 dB zu begrenzen. Lärm oberhalb dieses Wertes sei gesundheitsschädlich. In der
Schweiz sind die meisten Windkraftanlagen in der Landwirtschaftszone geplant, in welchen für Anwohner
der Grenzwert gemäss der Schweizerischen Lärmschutzverordnung LSV bei 60 dB tagsüber
liegt. Folglich dürften die Windkraftanlagen in der Schweiz rund drei Mal so laut sein (15 dB) wie
die WHO empfiehlt. Die LSV stammt aus dem Jahr 1986 und ist veraltet.
Da es sich bei Windkraftanlagen um Industrieanlagen handelt, die in ruhige Nichtindustriezonen
hinein wirken, sind die aktuellen Regelungen der LSV bei Windkraftanlagen ungenügend und können
eine übermässige Lärmbelastung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohner nicht
verhindern.
Die WHO hält fest, dass eine Lücke in der wissenschaftlichen Forschung in diesem Bereich besteht.
Besonders würden Untersuchungen fehlen, welche die Auswirkungen von Windturbinen-Lärm auf
die Anwohner in der Nacht beurteilen. Folglich dürfte der Grenzwert in der Nacht noch deutlich tiefer
als 45 dB liegen. Dies hat bedeutend grössere Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen
und Anwohner zur Folge.
Die Untersuchungen, welche die WHO anführt, gehen immer vom Bevölkerungsdurchschnitt aus
(P90 = 90% der Bevölkerung). Die 10% der Bevölkerung, welche besonders sensibel sind und bei
gleicher Lärmexponierung übermäßige gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden können, finden
bei der WHO-Empfehlung keine Berücksichtigung und sind folglich noch stärker vom Lärm betroffen.
Freie Landschaft Schweiz fordert die Politik auf, die Bevölkerung vor geplanten Windkraftanlagen
zu schützen und die LSV umgehend anzupassen. Bis zu einer Anpassung der LSV sind vorsorgliche
Massnahmen wie ein Verzicht auf Erleichterungen bei den Planungswerten dringend umzusetzen.
Kontakt:
Elias Meier, Präsident, 032 652 61 61, elias.meier@freie-landschaft.ch


Tagesschau Link


Lärm = Hörbarer Schall 


Im Jahre 1910 prophezeite Robert Koch: „Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen, wie die Cholera und die Pest“. 

Windkraftanlagen erzeugen Lärm, was auch von den Herstellern nicht bestritten wird. Die Flügelspitzen von Grosswindanlagen bewegen sich mit über 300 km/h durch die Luft und verursachen erhebliche Lärmpegel. Von den Herstellern wird je nach Typ und Windstärke eine „Schallleistung“ von 96 dB bis zu 109 dB angegeben. Zum Vergleich: ein Presslufthammer, erzeugt ca. 100 dB. Und der darf über Nacht nicht laufen.

Braunau/Wuppenau ist ein ausgesprochen ruhiges Wohngebiet. Nun sollen Grosswindanlagen, die in der Lärmschutzverordnung als Industrieanlagen behandelt werden, neben diesen ruhigen Dörfern gebaut werden. Solche Industrieanlagen dürfen einen Nachtlärmpegel von 45 dB bei Wohnbauten (ES II), resp. 50 dB bei Bauernhöfen (ES III) und am Tag (egal ob Mittag, Sonn- oder Feiertag) 55 dB resp. 60 dB aufweisen. Dies obschon in Wohngebieten Ruhegesetze gelten, die keinerlei störenden Lärm über Mittag, an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht zulassen. Diese Ruhegesetze gelten zwar für jeden und jede, offenbar aber nicht für die Betreiber von Grosswindanlagen.

Die EMPA (die Eidgenössische Materialprüfungsanstalt) hat auf Grundlagen von Studien aus Schweden und Holland festgehalten, es seien für Windturbinengeräusche mit einem Vollleistungs-Immissionspegel von rund 51 dB(A) etwa 20% stark belästigte Personen beim Aufenthalt im Innern zu erwarten.“ (S. 34)


Den Anwohnerinnen und Anwohnern von Windkraftanlagen soll nun gemäss Kanton Thurgau ohne weiteres zugemutet werden, Lärmpegel von bis zu 60 dB(A) draussen auszuhalten.

Aufgrund der Topographie und der unterschiedlichen Windverhältnisse ist eine korrekte Berechnung alles andere als zuverlässig. Werden die Windkraftanlagen gebaut und sind sie zu laut, müssen die geplagten Anwohner langwierige, teure und nervenaufreibende Gerichtsverfahren in Kauf nehmen und selber beweisen, dass die Windkraftanlagen zu laut sind. Behaupten dann die Betreiber, sie hätten alles getan was technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sei, wird das schwierig, zu widerlegen. Die Erfolgschancen des lärmgeplagten Anwohners kann man sich da ausrechnen.

In der Schweiz dürfen Grosswindanlagen noch viel zu dicht an Wohngebiete gebaut werden, als dass ein angemessener Schutz vor Lärmimmissionen garantiert wäre. Möchten Sie neben einem 50stöckigen Wolkenkratzer wohnen, der sich bewegt, lärmt und blinkt?

In Ländern, die bereits Erfahrung mit Windkraftanlagen haben, müssen bisweilen Abstände von 2000m und mehr (Finnland, Kanada, USA, England, Australien, Neuseeland, Polen, Frankreich, Österreich) eingehalten werden. Hier im Thurgau können Grosswindanlagen bis zu 300m an ein Wohnhaus gebaut werden. Solange in der Schweiz keine klaren Vorgaben bezüglich Abständen (und zwar nicht nur basierend auf der Lärmschutzverordnung) bestehen, ist es unverantwortlich Wohngebiete als potenzielle Windkraftgebiete einzustufen. Der durch Windkraftanlagen ausgelöste Lärm kann gesundheitliche Probleme und Schlafstörungen beim Menschen und vor allem Kindern verursachen. Selbst die Windpotenzialstudie des Kantons Thurgau, äussert sich dahingehend: „Die Umzingelung der Ortschaft Braunau ist aus lärmtechnischer Sicht problematisch.“)

Wir meinen, auch Thurgauerinnen und Thurgauer hätten es verdient, besser geschützt zu werden.


Zitat Ärzte für Umweltschutz:

„Belästigung durch Lärm ist die am häufigsten wahrgenommene Form von Umweltbelastung. Folgen dauernder Lärmbelastung sind Störungen des Schlafs, der Kommunikation, des Lernens und der Leistung infolge veränderter Aufmerksamkeit und verringerter Kapazität zur Informationsverarbeitung. Lärm kann krank machen - zu Stressreaktionen, Bluthochdruck, erhöhtes Risiko für Herzinfarkt und andere Herzkrankheiten führen. Lärm kann die Entwicklung von Kindern verzögern und hat soziale und wirtschaftliche Folgen. Lärm soll an der Quelle bekämpft werden oder erst besser gar nicht entstehen. Betroffene von übermässigem Lärm sind unverzüglich zu schützen.“ http://www.aefu.ch/index.php?id=4541


Zitat EMPA:

2010 hat die EMPA im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) eine Studie zum Thema „Lärmermittlung und Massnahmen zur Emissionsbegrenzung bei Windkraftanlagen“ durchgeführt. Diese hält fest: „Im Rahmen der Planung von Windkraftanlagen ist eine Abklärung der möglichen Störung der Anwohner durch Lärm notwendig. Die akustischen Emissionen von modernen Windkraftanlagen werden durch aerodynamische Geräusche dominiert. Diese manifestieren sich als breitbandiges, in vielen Fällen deutlich amplitudenmoduliertes Rauschen. Dies führt zu einer besonderen Lästigkeit, die markant höher liegt als beispielsweise Strassenlärm gleichen Pegels.“ (S. 2) 

Und: „Windturbinengeräusche sind bei gleichem Pegel subjektiv wesentlich lästiger als beispielsweise Industrielärm oder Strassenlärm. Ab einer Pegelschwelle von 35 dB(A) können Belästigungen durch Windkraftanlagen auftreten. Basierend auf Untersuchungen aus Schweden und Holland [Janssen 2009] sind für Windturbinengeräusche mit einem Vollleistungs-Immissionspegel von rund 51 dB(A) etwa 20% stark belästigte Personen beim Aufenthalt im Innern zu erwarten.“ (S. 34)

http://www.laerm.ch/dokumente/EMPA_Laermermittlung_Windkraftanlagen.pdf

Es wäre wünschenswert, wenn der Kanton Thurgau nicht nur das Ziel des Bundes zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 vor Augen hätte, sondern sich auch seiner Verantwortung für seine Bürger bewusst ist und seine Bürger vor gesundheitsschädlichen Lärmimmission schützt, indem er im engräumigen und dicht besiedelten Thurgau einen minimalen Sicherheitsabstand von Wohnbauten zu WKA von 2000m festsetzt.

Nutzen wir die Erfahrungen anderer Länder, die sich länger als die Schweiz mit diesem Thema beschäftigen und die Schweiz deshalb von wichtigem Wissen profitieren kann. So werden nicht nur Mensch und Tier geschützt, sondern enorme Investitionen können in sinnvolle Richtungen gelenkt werden.